Sujet Patient*innen

Berufsbild und Methoden

Tätigkeitsbeschreibung (Psychotherapiegesetz 1990)

Die Ausübung der Psychotherapie ist die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeut:innen mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen oder Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern.

Die Tätigkeiten können sowohl freiberuflich als auch in einem Arbeitsverhältnis ausgeübt werden.

Tätigkeitsfelder

A) Therapie, Beratung und Betreuung

  • Ehe-, Partner-, Familien- und Erziehungsberatung
  • Sexualberatung
  • Schul- und Studentenberatung
  • Berufs- und Organisationsberatung
  • Drogen- und Suchtgiftberatung
  • Konfliktberatung (Mediation)
  • Sozial-, Lebens- und Bewährungshilfe
  • AIDS-Hilfe
  • Altenbetreuung (Gerontopsychotherapie)
  • Begleitende psychotherapeutische Betreuung von Proband:innen in der Pharmaforschung
  • Humangenetische Beratung im Sinne des Gentechnikgesetzes
  • Psychotherapeutische Betreuung im Sinne des Fortpflanzungsmedizingesetzes

B) Ausbildung

  • Vermittlung von Selbsterfahrung (Lehrtherapie, Lehranalyse, Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung)
  • Begleitende Fallsupervision von Ausbildungskandidat:innen

C) Massnahmen der Persönlichkeitsentwicklung

  • Vermittlung von Selbsterfahrung
  • Coaching
  • Schulungen von anderen Berufsgruppen in psychotherapeutischen Interventionstechniken (z.B. Ärzt:innen, Krankenpflegepersonal, Richter:innen, Flugpersonal, Sicherheitsbedienstete ...)
  • Supervision von Einzelpersonen oder Gruppen

D) Weitere Tätigkeitsbereiche

  • Fortbildung von Psychotherapeut:innen
  • Maßnahmen der Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation
  • Psychotherapeutische Befunde und Gutachten
  • Psychotherapeutische Forschung

Psychotherapeutische Methoden

In Österreich sind derzeit 23 psychotherapeutische Methoden gesetzlich anerkannt:

Anerkannte psychotherapeutische Methoden des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz