SVS
In der 11. bzw. 40. Therapiestunde muss ein Antrag über das allgemeingültige Formular des Hauptverbandes gestellt werden. Der Antrag und die Genehmigung erfolgen direkt über die SVS. Nach Ablauf der genehmigten Therapiestunden (nicht automatisch auf 40 limitiert) kann ein Verlängerungsantrag gestellt werden (auch dafür wird das Formular ab der 11. Therapiestunde verwendet).
Die SVS bietet Sachleistung über das Tiroler Modell an, allerdings nur für PatientInnen mit schwerem Störungsgrad.
Abwicklung: Antrag durch die niedergelassenen PsychotherapeutInnen an die Ges. f. P.V.T.
Für vormals SVA-Versicherte (Selbständige) wurde der alte Zuschuss von 21,80 € auf 40 € erhöht. Vormals SVB-Versicherte (Landwirte), die eine Psychotherapie vor dem 1. 4. 2020 begonnen haben, bekommen den „alten Zuschuss“ von 50 Euro bis Ende 2021.
Kontakt:
SVS Sozialversicherung der Selbständigen
Klara-Pölt-Weg 1
6020 Innsbruck