Alle Mitglieder des TLP sind zugleich Mitglieder des ÖBVP
Voraussetzung für die Mitgliedschaft im TLP:
Höhe der Mitgliedsbeiträge:
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch die Generalversammlung des ÖBVP festgelegt. Am 15.Juni 2016 wurden in der Generalversammlung für Einzelmitglieder folgende Mitgliedsbeiträge beschlossen (geltend ab 1.1.2017)
Ordentliche Mitglieder:
In die Liste des BMGFJ eingetragene PsychotherapeutInnen € 356,00 / p.a.
Aufnahmegebühr für eingetragene PsychotherapeutInnen € 85,00
KandidatInnen im Propädeutikum € 20,00 / p.a.
KandidatInnen im Fachspezifikum vor dem Status € 60,00 / p.a.
PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision in einer
gemäß §§ 6-8 PthG gesetzlich anerkannten fachspezifischen
psychotherapeutischen Ausbildungseinrichtung € 120,00 / p.a.
(keine Aufnahmegebühr)
Der Mitgliedsbeitrag wird vom ÖBVP vorgeschrieben und eingehoben.
Versicherungen:
Seit 01.01.2016 benötigen alle eingetragenen PsychotherapeutInnen gesetzlich verpflichtend eine Berufshaftpflichtversicherung. Der aufrechte Versicherungsschutz muss dem Bundesministerium für Gesundheit auf Verlangen vorgelegt werden.
Spezielle Angebote der Generali Versicherung mit Sonderkonditionen für ÖBVP-Mitglieder finden Sie auf der Homepage des ÖBVP:
https://www.psychotherapie.at/psychotherapeutinnen/mitgliedschaft/versicherungen
An- und Abmeldungen erfolgen ausschließlich über den ÖBVP.