Sujet Psychotherapeut*innen

Mitgliedschaft

Alle Mitglieder des TLP sind zugleich Mitglieder des ÖBVP.

Voraussetzung für die Mitgliedschaft im TLP und im ÖBVP

  • In die Liste des BMSGPK eingetragene Psychotherapeut:innen
  • Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision
  • Pschotherapeut:innen in Ausbildung
  • Überwiegender Dienstort, Berufssitz oder Wohnort im Bundesland Tirol

Höhe der Mitgliedsbeiträge

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch die Generalversammlung des ÖBVP festgelegt. Am 15. Juni 2016 wurden in der Generalversammlung für Einzelmitglieder folgende Mitgliedsbeiträge beschlossen (geltend ab 01.01.2017).

Ordentliche Mitglieder
Eingetragene Psychotherapeut:innen € 356,00 / p.a.
Aufnahmegebühr € 85,00
Ausbildungskandidat:innen
Aufnahmegebühr keine
Kandidat:innen im Propädeutikum € 20,00 / p.a.
Kandidat:innen im Fachspezifikum vor dem Status € 60,00 / p.a.
Kandidat:innen im Fachspezifikum in Ausbildung unter Supervision € 120,00 / p.a.

Der Mitgliedsbeitrag wird vom ÖBVP vorgeschrieben und eingehoben.

Versicherungen

Seit 01.01.2016 benötigen alle eingetragenen Psychotherapeut:innen gesetzlich verpflichtend eine Berufshaftpflichtversicherung. Der aufrechte Versicherungsschutz muss dem Bundesministerium für Gesundheit auf Verlangen vorgelegt werden.

Spezielle Angebote der Generali Versicherung mit Sonderkonditionen für ÖBVP-Mitglieder finden Sie auf der Website des ÖBVP.

An- und Abmeldungen erfolgen ausschließlich über den ÖBVP.