BVAEB
Der Kostenzuschuss für die Behandlung bei einem freiberuflichen, zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Psychotherapeuten und bei einem entsprechend ausgebildeten Vertragsarzt, der über keinen Vertrag zur Erbringung psychotherapeutischer Leistungen mit der BVAEB verfügt, richtet sich nach der Satzung. Die Höhe des Zuschusses wird von der Art der Behandlung bestimmt (zb. Einzelsitzung, Gruppensitzung, Dauer der Behandlung,etc)
Die BVAEB leistet folgende Kostenzuschüsse für die Psychotherapie:
Für eine Einzelbehandlung (-sitzung) ab 25 Minuten EUR 23,34
Für eine Einzelbehandlung (-sitzung) ab 50 Minuten EUR 40,--
Für eine Gruppenbehandlung (-sitzung) ab 45 Minuten EUR 9,34
Je Anspruchsberechtigten (maximal 10 Personen)
Für eine Gruppenbehandlung (-sitzung) ab 90 Minuten EUR 13,34
Je Anspruchsberechtigten (maximal 10 Personen)
Voraussetzung für die ersten 10 Sitzungen ist, dass spätestens vor der zweiten psychotherapeutischen Behandlung (Sitzung) im gleichen Abrechnungszeitraum (=Kalendervierteljahr) eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde; diese Bestätigung kann formlos oder auf dem von der Kasse aufgelegten Bestätigungsformular erfolgen.
Ab der 11. Sitzung muss ein Antrag über das allgemein gültige Formular gestellt werden.
Die BVAEB bietet Psychotherapie als Sachleistung über das „Tiroler Modell“ für Behandlung von Fällen mit „schwerer Störung“ bzw. von Fällen mit „schwerster Störung“ an.
Ein diesbezüglicher Antrag hat zur notwendigen Prüfung durch die niedergelassenen PsychotherapeutInnen an die Ges. f. P.V.T. zu erfolgen.
Kontakt:
BVAEB
Versicherungsanstalt, öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
Landesstelle für Tirol
Meinhardstr. 1
6010 Innsbruck
Tel. 050405-28700
E-Mail: Lst.tirol@bvaeb.sv.at