Die Ausübung der Psychotherapie ist die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeuten mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen oder Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern.
Die Tätigkeiten können sowohl freiberuflich als auch in einem Arbeitsverhältnis ausgeübt werden.
A) Therapie, Beratung und Betreuung
Ehe-, Partner-, Familien- und Erziehungsberatung
Sexualberatung
Schul- und Studentenberatung
Berufs- und Organisationsberatung
Drogen- und Suchtgiftberatung
Konfliktberatung (Mediation)
Sozial-, Lebens- und Bewährungshilfe
AIDS-Hilfe
Altenbetreuung (Gerontopsychotherapie)
Begleitende psychotherapeutische Betreuung von Probanden in der Pharmaforschung
Humangenetische Beratung im Sinne des Gentechnikgesetzes
Psychotherapeutische Betreuung im Sinne des Fortpflanzungsmedizingesetzes
B) Ausbildung
Vermittlung von Selbsterfahrung (Lehrtherapie, Lehranalyse, Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung)
Begleitende Fallsupervision von Ausbildungskandidaten
C) Massnahmen der Persönlichkeitsentwicklung
Vermittlung von Selbsterfahrung
Coaching
Schulungen von anderen Berufsgruppen in psychotherapeutischen Interventionstechniken (z.B. Ärzte, Krankenpflegepersonal, Richter, Flugpersonal, Sicherheitsbedienstete,...)
Supervision von Einzelpersonen oder Gruppen
D) Weitere Tätigkeitsbereiche
Fortbildung von Psychotherapeuten
Maßnahmen der Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation
Psychotherapeutische Befunde und Gutachten
Psychotherapeutische Forschung