Gespeichert von asekerovic am Mo, 02.11.2015 - 12:48
AOK
(bayrische Versicherung) und in Südtirol Versicherte
Über einen Betreuungsschein, den sich PatientInnen bei der AOK besorgen, kann die Behandlung über die ÖGK abgerechnet werden. Es gelten dieselben Bestimmungen wie bei ÖGK, jedoch gibt es bei der Sachleistungsversorgung keine Kontigentierung.