KUF
KUF
Ab der 11. und ab der 40. Therapiestunde muss ein Antrag gestellt werden. Die Genehmigung erfolgt über die Gutachterkommission II der Ges. f. P.V.T.. Die betreffenden Formulare sind über die Versicherung oder über die Ges. f. P.V.T. erhältlich.
WICHTIG: Auf dem Formular ist zu unterscheiden ob es sich um einen Landeslehrer, Landesbeamten oder Gemeindebeamten handelt.
Zuschuss per Sitzung: € 54,-
KUF
Kranken- und Unfallfürsorge der Landesbeamten und Landeslehrer
6020 Innsbruck, Wilhelm-Greil-Str. 17
Tel. 0512/508-2153, Fax: 0512/508-2155
KUF
Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Gemeindebeamten
6020 Innsbruck, Adamgasse 7a
Tel. 0512/57 28 38-17 (18), Fax: 0512/57 28 38-15
