KlientInneninformation
Das Erstgespräch
In der psychotherapeutischen Behandlung sind das Miteinander, der Austausch und die Beziehung wesentliche Grundlage für das Gelingen der Therapie. Bereits im Erstgespräch sollten Sie darauf achten, ob Sie sich verstanden und gut aufgehoben fühlen, einfacher gesagt: „ob die Chemie stimmt“.
Folgende Fragen sollten im Laufe des Erstgespräches geklärt werden:
- Was sind Ihre Therapieziele und Vorstellungen?
- Wie ist die Einschätzung des Behandlungsbedarfs und der Behandlungsmöglichkeiten durch die Therapeutin/den Therapeuten?
- Mit welcher Dauer der Psychotherapie ist in etwa zu rechnen? (grobe Einschätzung)
- Wie hoch ist das Stundenhonorar? Wie ist der Bezahlmodus?
- Ist eine Kassenfinanzierung der Therapie (über Zuschuss oder andere Modelle) aufgrund des Behandlungsbedarfs („Krankheitswertigkeit“) möglich bzw. von Ihnen erwünscht?
- Wie sind die Urlaubs- bzw. die Absageregelungen?
- Welche Therapiemethoden werden angewandt?
Die Kosten der Psychotherapie
Wir empfehlen, sich bezüglich der Kosten bei der/dem behandelnden Psychotherapeuten/in zu erkundigen. Die Regelungen der verschiedenen Krankenkassen sind zum Teil unterschiedlich. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.
Für die Verrechnung mit der Krankenkasse gibt es derzeit zwei übliche Modelle:
1. Zuschuss durch die Krankenkasse
Sie haben die Möglichkeit, von der Krankenkasse einen Zuschuss von derzeit Euro 21,80 pro Therapiestunde zu beantragen, sofern Ihre Therapeutin/Ihr Therapeut feststellt, dass eine „krankheitswertige Störung“ vorliegt. Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie vor der zweiten Psychotherapiesitzung eine ärztliche Bestätigung einholen (formlos oder über ein Formular von Ihrer Therapeutin/Ihrem Therapeuten).
Ab der 10. Sitzung ist ein “Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme einer(s) freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeutin(en)“ von Ihrer Therapeutin/Ihrem Therapeuten auszufüllen. Die Überweisung des Zuschusses an Sie erfolgt – wie beim Wahlarztsystem – nach Einreichung der Honorarnote Ihrer Therapeutin/Ihres Therapeuten. Beim ersten Einreichen legen Sie die ärztliche Bestätigung bei.
2. Kostenübernahme durch die Krankenkasse
“Psychotherapie auf Krankenschein“ ist in Tirol Menschen mit schweren und schwersten Störungen vorbehalten. Die TGKK begrenzt die freien Therapieplätze, wodurch PsychotherapeutInnen nur wenige dieser so genannten “Modellplätze“ anbieten können. Je nach finanzieller Situation wird von der Gesellschaft für psychotherapeutische Versorgung Tirol ein Selbstkostenbeitrag in der Höhe von € 5,-- bis € 30,-- eingehoben. Bei Rezeptgebührenbefreiung entfällt dieser Beitrag. Für Versicherte der BVA , SVB und SVA gibt es keine zahlenmäßige Begrenzung, dafür ist der Selbstbehalt etwas höher. Die Therapeutin/der Therapeut darf kein zusätzliches Honorar von Ihnen verlangen.
Der Zugang zur kassenfinanzierten Psychotherapie wird vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger trotz gesetzlicher Verpflichtung zur Kostenübernahme stark eingeschränkt. In der mit Jänner 1992 in Kraft getretenen 50. ASVG-Novelle (BGBI 1991/676) wurde die Psychotherapie der ärztlichen Tätigkeit gleichgestellt und in den Pflichtleistungskatalog der sozialen Krankenversicherungen aufgenommen. Trotz langjähriger Verhandlungen zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und dem Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie gibt es bislang noch keinen Gesamtvertrag als Basis für eine ausreichende Versorgung. Auch der Zuschuss von € 21,80 zur Psychotherapie wurde seit 1992 nicht mehr erhöht.
Falls es doch Unstimmigkeiten gibt...
Für den Fall, dass es zu Unstimmigkeiten in der Therapie zwischen Ihnen und Ihrer Therapeutin/ Ihrem Therapeuten kommt, die gemeinsam mit der Psychotherapeutin/dem Psychotherapeuten nicht lösbar scheinen, können Sie sich and die Beschwerdestelle des Tiroler Landesverbandes für Psychotherapie wenden.(Tel.:0512 / 56 17 34)
Ihre Anfragen werden streng vertraulich behandelt.
Was Sie wissen sollten, wenn Sie eine Psychotherapie beginnen:
Die wichtigsten Prinzipien der Psychotherapie
Prinzip Freiwilligkeit
Psychotherapie erfolgt auf der Grundlage des Einverständnisses der Klientin/des Klienten. Die Freiwilligkeit der Therapie ist ganz wesentlich.
Prinzip Verschwiegenheit
PsychotherapeutInnen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in der Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Nur die Klientin/der Klient selbst kann die Therapeutin/den Therapeuten in besonderen Ausnahmefällen von dieser Verschwiegenheitspflicht entbinden.
Prinzip Freie TherapeutInnenwahl
Wichtig für den therapeutischen Erfolg ist eine Vertrauensbeziehung, da nur dadurch ein offenes Gespräch und die Aufarbeitung von Problemen möglich sind. Das setzt voraus, dass Sie Ihre Therapeutin/Ihren Therapeuten frei wählen können.
Weitere Informationen nötig?
Die Infostelle des Tiroler Landesverbandes für Psychotherapie steht Ihnen für weitere Informationen allgemeiner Art zur Verfügung:
Telefon: 0512 / 56 17 34
