Fortbildungsrichtlinien
Aus-, Fort- und Weiterbildung
Die Aus-, Fort- und Weiterbildung für PsychotherapeutInnen wird in Österreich durch das Psychotherapiegesetz geregelt. Der ÖBVP hat als Berufsvertretung die Aufgabe, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen zu zertifizieren und damit für die KonsumentInnen die größtmögliche Sicherheit in Hinblick auf die Qualität zu gewährleisten. Dies geschieht in enger Kooperation mit dem zuständigen Bundesministerium für Gesundheit.
Sie können Ihre Fort- und Weiterbildungen über das Büro des TLP zertifizieren lassen.
PsychotherapeutInnen sind verpflichtet, innerhalb von 3 Jahren 90 Stunden Fortbildung zu absolvieren.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Richtlinien Fortbildung.pdf | 38.17 KB |
