BVA

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Zuschussregelung:
Ab der 11. bzw. 40. Therapiestunde muss ein Antrag über das allgemeingültige Formular gestellt werden, Antrag und Genehmigung erfolgen direkt über BVA nach Ablauf der genehmigten Therapiestunden (nicht automatisch auf 40 limitiert). Danach kann ein Verlängerungsantrag gestellt werden (auch dafür wird das Formular ab der 10. Therapiestunde verwendet). Zuschuss per Sitzung: € 21,80.

Sachleistung im "Tiroler Modell": Die BVA bietet Sachleistung über das Tiroler Modell an, allerdings nur für PatientInnen mit schwerem Störungsgrad.
Abwicklung: Antrag durch die niedergelassenen PsychotherapeutInnen an die Ges. f. P.V.T.
Selbstbehalt: Einkommensabhängig  € 36,00 oder € 58,00 pro Monat. Bei Rezeptgebührenbefreiung entfällt der Selbstbehalt bei Beantragung ganz.

BVA
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (Bundesbeamte, Bundeslehrer, Polizisten, etc.)
Landesgeschäftsstelle für Tirol
6020 Innsbruck, Meinhardstraße 1
Tel. 0512/59797...0,  Fax: 0512/59797-2