AOK
AOK (bayrische Versicherung) und in Südtirol Versicherte
Über einen Betreuungsschein, den sich PatientInnen bei der AOK besorgen, kann die Behandlung über die TGKK abgerechnet werden. Es gelten dieselben Bestimmungen wie bei TGKK, jedoch gibt es bei der Sachleistungsversorgung keine Kontigentierung.
