Hier können Sie die Zeitschrift des TLP (TLP News) seit 2007 einsehen bzw. downloaden (pdf-Format)
Inhalt.
3 Editorial.
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
4 NEWS aus Österreich.
5–8 Gedanken
zu “20 Jahre Psychotherapiegesetz”!
9–12 Landesversammlung
Protokoll vom 25. November 2010.
12 Frage Erstgespräch & Honorar!
13–15 Seminare & Veranstaltungen.
16–17 Adressen.
Vorstandsmitglieder, BezirkstherapeutInnen
18 Veranstaltungsservice.
| Anhang | Größe |
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| Zeitung TLP 1-11DRUCK.pdf | 2.45 MB |
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Zeitung TLP 3-10_.pdf | 3.13 MB |
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Zeitung_TLP 1_2010.pdf | 3.02 MB |
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Zeitung TLP 3_2009.pdf | 3.95 MB |
INHALT:
Ausgabe 2/2009 (Rechtsklick, "Ziel speichern unter" - Linksklick und online ansehen)
INHALT:
Ausgabe 1/2009 (Rechtsklick, "Ziel speichern unter" - Linksklick und online ansehen)
INHALT:
Ausgabe 2/2008 (Rechtsklick, "Ziel speichern unter" - Linksklick und online ansehen)
INHALT:
Ausgabe 1/2008 (Rechtsklick, "Ziel speichern unter" - Linksklick und online ansehen)
INHALT:
Ausgabe 3/2007 (Rechtsklick, "Ziel speichern unter" - Linksklick und online ansehen)
im Haus Marillac, 6020 Innsbruck, Sennstr. 3
19:00 bis 20:00
Vorveranstaltung
Im Gespräch: Gebietskrankenkasse (TGKK), Gesellschaft für psychotherapeutische Versorgung (Ges.f.P.V.T.) und Berufsvertretung (TLP)
Viz. Dir. Dr. Heinz Hollaus, TGKK
Prim. Dir. Dr. Harald Meller, Ges. f. P.V.T.
Mag. Karl-Ernst Heidegger, TLP
Moderation: Mag. Klaudia Wolf-Erharter
Themen:
●Vorstellung des Projektes Psychosoziale Beratung an den Tiroler Gebietskrankenkassen
●Weiterentwicklung der psychotherapeutischen Versorgung in Tirol
●Diskussion
20:15 - ca. 21:30
Landesversammlung
1. Eröffnung und Tagesordnung
•Feststellung der Beschlussfähigkeit (um 20:15)
• Antrag auf Abänderung der Tagesordnung
• Genehmigung der Tagesordnung
2. Berichte
• Bericht des Vorstandes und der BezirkspsychotherapeutInnen
• Bericht des Kassiers und der Rechnungsprüfer
• Entlastung des Vorstandes
• Bericht des Berufsethischen Gremiums
• Bericht der Arbeitsgruppe Kinder- und Jugendpsychotherapie
3. Bericht der Gesellschaft für P.V.T.
4. Strukturreform im ÖBVP
5. Diskussion und Allfälliges
21:30 Ausklang: Prosecco, Brötchen und kollegialer Austausch
Anträge müssen gemäß unseren Statuten bis spätestens 3 Wochen vor der Generalversammlung im Büro des TLP eingelangt sein. Ein Übertragen des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied (Stimmdelegation) ist zulässig, jedoch kann ein Mitglied höchstens die Stimme eines anderen Mitglieds übernehmen.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Generalversammlung 24.11.2011.pdf | 63.35 KB |
Treffen für PsychotherapeutInnen, die in Institutionen arbeiten
Die Tätigkeitsbereiche für PsychotherapeutInnen sind breit gefächert. Viele KollegInnen arbeiten (neben der eigenen Praxis) in verschiedenen Institutionen, zu unterschiedlichsten Arbeitsbedingungen und mit unterschiedlichen Verträgen. Einheitliche Rahmenbedingungen für Psychotherapeutinnen in Institutionen gibt es nicht. Eine Vielfalt von Verträgen (fixe Anstellungen, Werkverträge, freie Dienstverträge, …) regeln die Anstellungen und Entgelte. Häufig verrichten PsychotherapeutInnen zwar psychotherapeutische Tätigkeiten, die Entlohnung ist aber nicht immer der langen und qualitätsvollen Ausbildung angemessen.
Um eine Vernetzung aller PsychotherapeutInnen in Institutionen zu beginnen werden wir im Frühling, am 14. März 2012, einen „Joure-Fix“ zum Thema „Psychotherapie in Institutionen“ veranstalten. Ziel diese Veranstaltung ist neben einer grundlegenden Basisinformation über die Rechte und Pflichten für PsychotherapeutInnen in Institutionen vor allem die Vertretung der Anliegen der KollegInnen. Es ist wichtig zu sehen wie viele KollegInnen wir tatsächlich sind. Je größer diese Gruppe ist, desto eher ist es möglich auch gehört zu werden.
Im November 2012 organisiert die „Kommission Psychotherapie in Institutionen“ des ÖBVP ein österreichweites Symposium für alle PsychotherapeutInnen in Institutionen in Linz. Diese Tagung beschäftigt sich mit den „rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten für PsychotherapeutInnen in Institutionen“. Nähere Informationen erhalten Sie in einem der nächsten Newsletter.
Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Verbesserung der Situation der AusbildungskandidatInnen. Pflichtpraktikas in Institutionen finden zum Teil unter nicht günstigen Rahmenbedingungen statt. Aus diesem Grund laden wir auch KollegInnen in Ausbildung zu diesem „Joure Fix“.
Deshalb: Termin reservieren!
Mittwoch, 14. März 2012, 19.30 Uhr, Cafe Katzung
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Die Struktur des Berufsverbandes unterliegt einer stetigen inneren Weiterentwicklung. Der TLP und der ÖBVP wurden vor 21 Jahren gegründet, die meisten Landesverbände vor ca. 20 Jahren. Zuletzt wurde vor rund 10 Jahren eine weit reichende, sehr komplexe Strukturreform beschlossen, die vor allem als Schritt zur Umsetzung der Kammer diente. Die Kammerregelung wurde zwar nicht Gesetz, die damals beschlossene Struktur brachte aber sichtlich Fortschritte. Trotzdem hat sie viele Probleme nicht lösen können.
In den letzten Jahren sind die Konflikte primär unter dem Druck der Gespräche mit den Kassen spürbar geworden. Wieweit können Landesverbände autonom Entscheidungen treffen und mit in den Ländern bestehenden Versorgungsvereinen kooperieren. Der oberösterreichische Verband hat 2010 mit Austritt gedroht. Vor diesem Konflikthintergrund wurde von der Generalversammlung des ÖBVP der Bundesvorstand beauftragt, neue Strukturmodelle auszuarbeiten. Der Bundsvorstand hat dazu eine Arbeitsgruppe, die Strukturkommission eingerichtet, der neben dem Präsidium alle Landesverbände und Vertreter des Ausbildungs- und Methodenforums und der KandidatInnenvertretung angehören. Die Kommission hat sich sehr kreativ und offen mit der Materie auseinandergesetzt und die grundsätzlichen Spannungen aufgezeigt. Nicht die Konflikte zu lösen, sondern die Unstimmigkeiten aufzeigen und Modelle zur Abstimmung zu bringen ist der Arbeitsauftrag.
Als Zwischenschritt hat die Kommission im Juni beschlossen, ein Stimmungsbild zu grundlegenden Richtungsfragen zu erheben. Die Kommission hat sich bislang bemüht, oppositionelle Sichtweisen ernst zu nehmen, in diesem Sinn soll die Meinungsumfrage nicht dem „Mainstream“ zur Macht verhelfen, sondern die unterschiedlichen Standorte der Mitglieder bestimmen. Nach der Auswertung der Umfrage wird die Strukturreformkommission die Organisationsmodelle weiterentwickeln und den Mitgliedern in einer Urabstimmung vorlegen.
Nehmen Sie sich bitte die rund 10 Minuten für die Online-Befragung Zeit. Zu den einzelnen Fragen liegen detaillierte Beschreibungen und Stellungnahmen vor. Der ÖBVP hat Sie am 25. Oktober dazu angeschrieben. Die Eintragungsfrist wurde bis 4. November verlängert
Mag. Karl-Ernst Heidegger Vorsitzender des TLP
Der Tiroler Landesverband für Psychotherapie veranstaltet am 21.Jänner 2012 in den Räumen des Grauen Bärs in der Universitätsstrasse, Innsbruck eine OPEN SPACE Veranstaltung zum Thema
„Qualitätsstandards/Tarifgestaltung in der Psychotherapeutischen Praxis“ (=dztg. Arbeitstitel)
Wir möchten Sie bitten diesen Termin bereits in Ihrem Kalender zu notieren. Es wird eine ganztägige Veranstaltung sein. Eine entsprechende Einladung folgt bis Ende November per Post!!!
Mag.Klaudia Wolf-Erharter TLP Vorstandsteam
Schule und Psychotherapie
Der Tiroler Landesverband für Psychotherapie hat von einem Psychologie/Philosophie Lehrer aus dem Westen Österreichs einen Brief mit dem Betreff „Schule und Psychotherapie“erhalten, der auf eine spezielle Problematik hinweist, die es wert ist, genauer betrachtet und reflektiert zu werden: es geht dabei um SchülerInnen, die sich im Rahmen ihrer Maturaarbeiten mit dem eigenen psychischen Leiden auseinandersetzen möchten. Der Brief weist differenziert und reflektiert auf damit möglicherweise verbundene Schwierigkeiten hin.
Auf Wunsch des Lehrers wurde der Brief anonymisiert. Das Schreiben lautet:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich unterrichte seit mehr als 10 Jahren das Fach Psychologie/Philosophie und im Westen Österreichs. Im Laufe dieser Zeit ist bei der großen Menge der SchülerInnen, die mein Fach zur Matura gewählt haben, immer wieder eine Situation aufgetreten, wegen der ich mich schon länger an die Berufsvertretung der PsychotherapeutInnen wenden wollte. Aus aktuellem Anlass möchte ich dies nun auch einmal endlich tun.
Wenn SchülerInnen ein Fach zur mündlichen Matura wählen, müssen sie ein so genanntes Spezialgebiet wählen, das nicht im Unterricht behandelt wurde, das ihren persönlichen Interessen entspricht und das zusätzlich zum Kernstoff geprüft wird. Manche SchülerInnen wählen sogar die Option, eine so genannte Fachbereichsarbeit zu schreiben, was bedeutet, dass sie sich mit diesem Thema sogar noch intensiver auseinandersetzen und diese Arbeit dann im Rahmen der Matura vorstellen und diskutieren.
Nun sind speziell im Fach Psychologie diese Themen oft sehr stark mit der persönlichen Situation der KandidatInnen verbunden und berühren teilweise sehr emotional aufgeladene Themen. Ein direkter Bezug zu einem Thema ist zunächst einmal im Hinblick auf die intrinsische Motivation eine durchaus positive und begrüßenswerte Tatsache.
Allerdings berichten mir immer wieder SchülerInnen, die in psychotherapeutischer Behandlung sind, dass sie von ihren TherapeutInnen dazu ermuntert wurden, als therapeutische Maßnahme ihr jeweiliges Problem zu ihrem Spezialthema oder sogar zum Thema einer Fachbereichsarbeit zu machen. Ich bin zwar überzeugt, dass die betreffenden Therapeutinnen gute Gründe haben, dies vorzuschlagen, trotzdem möchte ich folgende Dinge zu bedenken geben:
Der Prozess der Auseinandersetzung mit dem Thema endet nicht mit der Abfassung des Spezialgebietes oder der Fachbereichsarbeit. In beiden Fällen folgt eine äußerst stressbeladene Prüfungssituation, in der die MaturantInnen vor einer Kommission stehen. In dieser Kommission sitzen nicht nur LehrerInnen, zu denen die SchülerInnen vielleicht ein gutes Vertrauensverhältnis haben, sondern vielleicht auch KollegInnen, mit denen es Konflikte gab, wo die Chemie nicht stimmt, oder wo sogar Animositäten oder Ablehnung (von beiden Seiten) herrschen. Zudem ist als Autoritätsperson der Direktor und ein Vorsitzender aus einer anderen Schule anwesend. Und schließlich sind unter Umständen auch SchülerInnen anderer Klassen als ZuschauerInnen anwesend, die die KandidatInnen manchmal gar nicht kennen, da sie aus unteren Klassenstufen sind. SchülerInnen sind sich dieser Tatsache zwar grundsätzlich bewusst, trotzdem ist ihnen das nicht so präsent und wird ihnen oft erst relativ kurzfristig wirklich klar.
Daraus ergeben sich zwei Probleme: erstens kann eine allzu große emotionale Betroffenheit eines Schülers / einer Schülerin ihre Prüfungsleistung äußerst negativ beeinflussen, da die aufkommenden Gefühle sich negativ auf den Abruf des Gelernten auswirken (teilweise wirkt das auch auf andere Stoffgebiete der Prüfung und eventuell auch auf andere Prüfungen des bzw. der KandidatIn). Und zweitens kann der Kandidat / die Kandidaten sich plötzlich in der Situation wiederfinden, in der Prüfung über persönliche Dinge und Erfahrungen sprechen zu müssen, ohne entscheiden zu können, wer zuhört.
In den meisten Fällen sind die KandidatInnen sehr gut in der Lage, sich zu schützen und sich hier nur so weit zu öffnen, wie sie das möchten und wir bereiten sie ja auch intensiv auf diese Situation vor. Speziell in jenen Fällen aber, wo Therapeutinnen die Wahl des Themas aus ihrem therapeutischen Prozess heraus angeregt haben, kommt es aber immer wieder zu problematischen Situationen, weil sich KandidatInnen quasi dazu aufgefordert sehen, die Prüfung als kathartische Offenlegung zu betrachten. Besonders Fachbereichsarbeiten (die ja zu Hause, Monate vor der eigentlichen Prüfung geschrieben werden) stellen hier eine Falle dar. Diese Arbeiten werden von einem Zweitkorrektor einer anderen Schule gelesen, das heißt, die/der SchülerIn hat keine Kontrolle darüber, wer plötzlich Kenntnis von einem persönlichen Problem bekommt. Zudem werden die Arbeiten an den Schulen aufgehoben und können in manchen Schulen auch in der Bibliothek von jedem ausgeliehen werden.
Wenn die intensive kognitive Auseinandersetzung mit einem Problemkreis für jemanden durchaus therapeutischen Nutzen bringen kann, die nachfolgende und unvermeidbare Prüfung zu einem allzu persönlich berührenden Thema (ich spreche hier von Dingen wie Magersucht, Zwangsneurosen, traumatischen Erlebnissen usw.) ist aus meiner Erfahrung mit Sicherheit nicht dazu angetan. Im Gegenteil, es entsteht für alle Beteiligten - und vor allem für die KandidatInnen - eine äußerst unangenehme Situation.
Ich würde sie daher bitten, aus Ihrer Sicht kritisch der Frage nachzugehen, inwiefern eine solche Verquickung von Prüfungssituation und Therapieprozess wirklich Sinn macht und dies vielleicht auch in Ihren Fachkreisen zu diskutieren. Aus meiner Sicht kann ich dazu nur allergrößte Bedenken äußern.
Mit freundlichen Grüßen "
Stellungnahme des Berufsethischen Gremiums des Tiroler Landesverbandes für Psychotherapie (BEG des TLP):
Anlässlich des angeführten anonymisierten Schreibens an den TLP halten wir zur Frage nach Handlungsempfehlungen in der Psychotherapie entsprechend dem Berufskodex für PsychotherapeutInnen fest:
Wir sehen es grundsätzlich als problematisch an, wenn PsychotherapeutInnen ihren PatientInnen Handlungsanweisungen oder Empfehlungen geben, die über den psychotherapeutischen Rahmen hinausgehen. Abzulehnen sind jedoch solche Handlungsempfehlungen, die den Schutz der PatientInnen oder der therapeutischen Beziehung gefährden können, bzw. deren Auswirkungen nicht ausreichend abschätzbar sind.
Darüber hinaus geben wir aus psychotherapeutischer Sicht zur Frage der Auseinandersetzung mit persönlichen Themen/Konflikten/Problemen im Rahmen einer Fachbereichsarbeit Folgendes im Sinne einer möglichen Orientierung zu bedenken:
Grundsätzlich verstehen wir es auch als eine erfreuliche Entwicklung, wenn es SchülerInnen gelingt, ihren persönlichen Entwicklungs- bzw. Heilungsprozess darzustellen, und sie ihre Problematik nicht (mehr) verstecken müssen. Allerdings gilt es, sich der Gefahr bewusst zu sein und diese bewusst zu machen, dass dabei – je nach Kontext - Grenzen der Intimsphäre überschritten werden können, so wie es der Verfasser des angeführten Schreibens anschaulich darlegt.
Die involvierten LehrerInnen sind unserer Ansicht nach verantwortlich, gemeinsam mit den SchülerInnen abzuwägen, ob die Arbeit an so persönlichen Themen im Rahmen der Reifeprüfung passend ist und welche Auswirkungen dies für sie haben könnte:
- So ist zu Beginn der Arbeit am Spezialgebiet nicht immer bewusst, wie und vor welcher Öffentlichkeit diese Arbeit in einer Prüfungssituation letztlich präsentiert wird.
- Schülerinnen und Schüler stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihren Lehrpersonen, die eine fachliche Beurteilung über die Bearbeitung einer persönlichen Problematik vornehmen.
- Zu schützen sind 1) die jeweilige Schülerin/der jeweilige Schüler, 2) - falls sie/er in psycho-therapeutischer Behandlung ist - die therapeutische Beziehung und 3) auch das nähere Umfeld der Schülerin/des Schülers, weil es oft auch um intime und die Familie oder das Umfeld kompro-mittierende Inhalte geht. Dies kann in weiterer Folge zu Schuld- und Schamgefühlen führen.
- Es besteht die Gefahr, dass in der Prüfungssituation eine Vermischung stattfindet: zwischen dem Fachwissen über psychische Krankheit und der Person (Prüfling) als TrägerIn dieses Merkmals.
- Die Aufarbeitung eigener psychischer Leidenszustände und/oder Beziehungsdynamiken einerseits und Benotung andererseits sind nicht miteinander zu vereinbaren.
- Schließlich ist zu bedenken, dass sich das Verständnis und die Wertung psychischer und psychosomatischer Erkrankungen sowie die Einstellungen zur Psychotherapie seitens
o der Schulbehörde, o des Lehrkörpers der Schule, in der die jeweilige Schülerin / der Schüler maturiert,
o der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer der Schülerin/des Schülers und
o der Zweitbegutachterin /des Zweitbegutachters
auf das Prüfungsklima und die Beurteilung auswirken können. Wenn die oben angegebenen Aspekte sorgfältig bedacht und überprüft sind, wird in den allermeisten Fällen den SchülerInnen davon abzuraten sein, für ihre Matura und/oder Fachbereichsarbeit als Schwerpunkt die Auseinandersetzung mit persönlichen Themen/ Konflikten/ Problemen zu wählen.
IBK 10/2011, für das BEG: M Aull, L.Bittermann, R.Grauss, E.Kaslatter, E.Schöpfer-Mader
| Anhang | Größe |
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| Schule+Psychotherapie_BEG_2011-10-26_homepage.pdf | 371.09 KB |
Mag. Markus Walpoth
Mag. Jürgen Baumann
Mag. Anna-Martina Kienzle
DGKS Mag. Veronika Eva Hernegger
Mag. Stefan Baldauf
Silvia Rabl